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Prüfung und Inspektion was ist der Unterschied?

Prüfung und Inspektion was ist der Unterschied?

Prüfung und Inspektion was ist der Unterschied?

Liebe Leserinnen und Leser!
Liebe Freunde des SBVA!

Grundsätzlich sind Prüfungen wie Hauptprüfung operative Prüfungen von externen Prüfungsorgane durchzuführen und diese werden mit Prüfzertifikate bestätigt.  

Die operative Inspektion ist eine detailliertere Inspektion zur Sicherstellung der Betriebssicherheit und Stabilität der Spielgeräte insbesondere in Bezug auf Verschleiß. Hierbei sind alle Teile, die einem Verschleiß unterliegen genau zu inspizieren. 
Dies können Ketten bzw. Kettenverbindungen, bewegliche Teile mit Lagern, Federn, Schrauben, Rutschen, Dämpfer, Seile, Treppen, Leitern, Podeste sein, d.h. alle Teile, die direkt oder indirekt bespielt werden. Darüber hinaus sind die Oberflächen der Bauteile auf Splitterbildung sowie auf Korrosion bzw. auf Holzschäden (visuell und durch Klopfen) zu prüfen. 
Um die Stabilität der Anlage bewerten zu können, müssen Belastungsprüfungen der Teile durchgeführt werden. Dies kann durch starkes Rütteln und durch Bespielen bewerkstelligt werden. Weiterhin ist auch zu überprüfen, ob die Fundamente noch in Takt sind. Dies kann mit einer Stahlstange als Sonde gemacht werden, um die Fundamente nicht freilegen zu müssen. Hierbei ist auch die Schichtdicke des losen Fallschutzes zu messen. Ein weiterer Punkt ist die Schraubverbindungen zu kontrollieren und gegebenen Falls nachzuziehen, um die Stabilität sicher zu stellen.

Bei der Operativen Inspektion müssen Herstellerangaben beachtet werden, die die Wartung von speziellen Teilen beschreiben bzw. vorgeben. Die Operative Inspektion muss alle 1 bis 3 Monate oder nach Maßgabe der Herstelleranweisung durchgeführt werden. 

Inspektionen wie z.B. die Sichtprüfung kann auch von beauftragten Personen des Spielplatzerhalters durchgeführt werden. Bei Sichtprüfungen sind ebenfalls Protokolle zu erstellen und festgestellte Mängel müssen in diesen Protokollen festgehalten werden. 

Diese Protokolle sollen folgende Angaben enthalten:

  • Datum und Uhrzeit der Kontrolle
  • Name des Kontrollors
  • Art und Schwere des Mangels
  • Die Stelle (Person) an die dieses Protokoll übergeben wurde.
  • Maßnahmen die durchzuführen sind. 

Die Häufigkeit der Kontrollen richtet sich nach der Intensivität der Nutzung des Spielplatzes. Die Intervalle sind vom Spielplatzerhalter festzulegen.  

Im Anhang finden Sie das Sichtkontroll- Formular des SBVA als PDF Datei zur besseren Orientierung. Dieses Formular ist frei verwendbar und soll Sie bei Ihrer Verwaltung der Spielplätze unterstützen. Selbstverständlich können Sie ein selbstgestaltetes Formular ebenso verwenden.  
Achten Sie jedoch darauf, dass die oben angeführten Daten enthalten sind. Die ausgefüllten Formulare stellen Dokumente im Sinne Ihrer Obsorgepflicht dar und sollten gut aufbewahrt bleiben damit im Anlassfall Ihre Tätigkeiten und Maßnahmen dargelegt werden können. 

Wenn Sie Fragen zu diesem oder anderen Themen haben, stehen wir selbstverständlich jederzeit  
zu Ihrer Verfügung. 

Sie erreichen uns wie immer unter: 
Spielplatzbauer Verband Austria
Mail: office@sbva.at
Tel.: +43 699 181 416 41

Werner Giefing
Präsident SBVA


Alles zum Tehma Sicherheit am Spielplatz, geltende Rechte und Normen, unsere aktuellen Richtlinien für unser Qualitätsgütesiegel und die Verbandsstatuten finden Sie online auf unserer Website: sbva.at

 

Damit unsere Kinder sicher und mit Freude die Spielplätze nutzen können!

Spielplatzbauer Verband Austria
Schwechaterstraße 4  |  2322 Zwölfaxing  |  Österreich
Tel.: +43 (0)699 181 416 41  |  E-Mail: office@sbva.at  | www.sbva.at

 

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