1.) Übergabe von neuen, standortgebundenen Spielgeräten
Von Mitgliedsbetrieben errichtete (aufgestellte oder montierte) Spielgeräte werden mit Prüfbefund vom TÜV Austria (Installationsprüfung) an den Betreiber (Kunden) übergeben, um diesem damit eine Grundlage für dessen Betriebserlaubnis zu geben.
2.) Unabhängige Überprüfung zu durchgeführten Instandsetzungs- u. Montagearbeiten
Zu verstehen ist damit eine Kontrolle, der von den Unternehmen geleisteten Arbeiten, Reparaturen und Wartungsarbeiten. Die Prüfungen werden stichprobenartig durch den TÜV Austria durchgeführt. Diese Kontrollen sind als Unterstützung für den Mitgliedsbetrieb gedacht und die Besprechungen über eventuelle Fehler werden zwischen Prüforgan und Betrieb direkt geführt.
3.) Unterstützende Betriebsbegehung
Beratung des Betriebes bezüglich verwendeter Materialien und Anwendungstechnik diverser Stoffe. Diese jährliche Begehung ist als Unterstützung für den Mitgliedsbetrieb gedacht und die Besprechungen über Verbesserungsmöglichkeiten werden zwischen TÜV Österreich und Betrieb direkt geführt.
4.) Mindeststandard durch kompromisslose Einhaltung der gültigen Normen
Einhaltung der derzeit gültigen Normen für alle ab sofort errichteten Spielgeräte wie im Punkt 1. bereits angeführt. Punkte, die derzeit in der Norm nicht klar angeführt sind, werden laufend mit dem TÜV besprochen und die Umsetzung dieser Punkte wird an alle Mitgliedsbetriebe ausgesendet. Ein denkbares Organ für den Austausch dieser Aktualisierungen ist das Forum auf der Homepage bzw. die allgemeinen Treffen der Verbandsmitglieder.
5.) Vermittlung von Fachlichkeit
Durch laufende Schulungen der Entscheidungsträger wird Fachlichkeit an die Kunden vermittelt. Zu diesem Zweck wird ein Seminar- und Schulungsplan mit dem TÜV Österreich erarbeitet. In diesem Seminar sollen auch Problemdetails besprochen und erarbeitet werden, die wiederum als Grundlage für die Normeneinhaltung dienen. Alle diese Seminare werden mittels Teilnahmebestätigungen nachgewiesen.
6.) Regelmäßige Schulungen des Montage- und Wartungspersonals
Laufende Schulungen für das Montagepersonal nach Schulungsplan (Ausarbeitung durch den TÜV). Alle Schulungen werden mit Teilnehmerzertifikat bestätigt.
7.) Qualitätskontrolle ausländischer Produkte durch den TÜV Austria
TÜV Austria liefert dem beanstandenden Unternehmen Beistand bezüglich der Durchsetzung von Forderungen an ausländische Hersteller. Ausarbeiten eines Forderungskatalogs an die Lieferanten mit den Betrieben.