Als Spielplatzbetreiber müssen Sie dafür Sorge tragen, dass die von den Normen geforderte regelmäßige Inspektion und Wartung durchgeführt werden.
Im Rahmen der „Verkehrssicherungspflicht“, d.h. der Pflicht zur Sicherung von Gefahrenquellen, haften Sie als Spielplatzbetreiber.
Als versicherungspflichtig wird angesehen, wer beispielsweise eine Gefahrenquelle schafft oder unterhält. Wird gegen diese verstoßen, so können Schadensersatzansprüche gegen den Spielplatzbetreiber geltend gemacht werden.