Fallschutz

Der so genannte Fallschutz unter Spielplatzgeräten wird oft vernachlässigt. Er stellt im Falle eines Sturzes die letzte Möglichkeit dar, Verletzungen zu vermeiden. Nach Erfahrungen wird etwa jede dritte Sturzverletzung auf Spielplätzen durch mangelhaften Fallschutz mit verursacht.

Bis zu einer Fallhöhe von 60cm, ergeben sich keine Anforderungen an den Fallraum im eigentlichen Sinn. Jedoch muss der Fallraum frei von Hindernissen und Gegenständen sein, auf die man beim Fallen auftreffen kann.

Unterschiedliche Arten des Fallschutzes

  • Natürliche Fallschutzmaterialien
  • Synthetische Fallschutzmaterialien
  • Lose Schüttmaterialien aus Einzelpartikel
  • Fallschutzplatten
  • Fugenlose Fallschutzbeläge
  • Produkte im Einsatz in Kombination mit einem Natursubstrat

Fallschutznorm

ÖNORM EN 1177 Stoßdämpfende Spielplatzböden – Bestimmung der kritischen Fallhöhe

Fallraum

Damit wird der Raum bezeichnet, den ein Benutzer einnehmen kann, wenn er vom Spielgerät fällt. In weiterer Folge bedeutet dass, das hier der Untergrund bzw. Boden den Anforderungen nach einem Fallschutz, stoßdämpfende Spielplatzböden, entsprechen muss.

  • Das Mindestmaß für den Fallraum / Sicherheitsbereich beträgt 150 cm.
  • Bei Karussellen beträgt der Fallraum / Sicherheitsbereich mindestens 200 cm.
  • Bis zu einer Fallhöhe von 150 cm muss der Fallraum / Sicherheitsbereich immer mindestens 150 cm betragen.

Ist die Spielebene des Spielgerätes höher, so wird der Fallraum wie im folgenden Beispiel berechnet:

Fallraum (x) = 2/3 y + 50 cm
Spielebene (y) = Höhe von 200 cm
x = (2/3 * 200 cm) + 50 cm = 133 cm + 50 cm = 183 cm

Der Fallraum muss mindestens 183 cm entsprechen.

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